Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Seit seinem Inkrafttreten 1996 bildet es das Fundament, auf dem alle weiteren Arbeitsschutzverordnungen aufbauen.
Zweck und Geltungsbereich
Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt ein klares Ziel: Arbeitsunfälle verhüten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden und menschengerechte Arbeit gestalten (§ 1 ArbSchG). Es gilt für nahezu alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland — ausgenommen sind lediglich Hausangestellte in privaten Haushalten, Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.
Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?
Die Pflichten treffen den Arbeitgeber. Das sind nicht nur große Unternehmen — das ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten. Auch Minijobber, Teilzeitkräfte, Praktikanten und Leiharbeiter zählen als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes.
Die wichtigsten Paragraphen auf einen Blick
| Paragraph | Inhalt | Kernaussage |
|---|---|---|
| § 3 ArbSchG | Grundpflichten des Arbeitgebers | Arbeitgeber muss erforderliche Maßnahmen treffen |
| § 4 ArbSchG | Allgemeine Grundsätze | Gefahren an der Quelle bekämpfen, Stand der Technik beachten |
| § 5 ArbSchG | Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen ableiten |
| § 6 ArbSchG | Dokumentation | Ergebnisse schriftlich festhalten |
| § 10 ArbSchG | Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen | Ersthelfer benennen, Fluchtpläne erstellen |
| § 12 ArbSchG | Unterweisung | Beschäftigte vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig unterweisen |
| § 13 ArbSchG | Pflichtenübertragung | Delegation an zuverlässige Personen möglich |
| § 25/26 ArbSchG | Bußgeld und Strafe | Bis 25.000 EUR Bußgeld, bis 1 Jahr Freiheitsstrafe |