Viele Arbeitgeber denken: „Im Büro passiert doch nichts." Das ist ein Trugschluss. Rückenschmerzen, Augenprobleme, Kopfschmerzen und psychische Erschöpfung sind typische Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen — und alle lassen sich auf konkrete Gefährdungen zurückführen.
Laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung klagt fast jeder zweite Bürobeschäftigte über Nacken- und Schulterschmerzen. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland — noch vor psychischen Erkrankungen.
Typische Gefährdungen am Büroarbeitsplatz
- Falsche Sitzhaltung durch nicht eingestellte Stühle und Tische
- Blendung und unzureichende Beleuchtung
- Zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur
- Lärm im Großraumbüro
- Kabelgewirr und Stolperfallen
- Psychische Belastung durch Zeitdruck, Isolation im Homeoffice oder ständige Erreichbarkeit
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
- § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) — Anforderungen an Arbeitsstätten, einschließlich Bildschirmarbeitsplätze
- DGUV Information 215-410 — technische Regeln für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und den Änderungen 2026 lesen Sie in unserem Artikel zum Arbeitsschutzgesetz.