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Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung Büro: Checkliste für Bildschirmarbeitsplätze [2026]

31. März 202610 Min. Lesezeit

Warum braucht ein Büro eine Gefährdungsbeurteilung?

Viele Arbeitgeber denken: „Im Büro passiert doch nichts." Das ist ein Trugschluss. Rückenschmerzen, Augenprobleme, Kopfschmerzen und psychische Erschöpfung sind typische Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen — und alle lassen sich auf konkrete Gefährdungen zurückführen.

Laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung klagt fast jeder zweite Bürobeschäftigte über Nacken- und Schulterschmerzen. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland — noch vor psychischen Erkrankungen.

Typische Gefährdungen am Büroarbeitsplatz

  • Falsche Sitzhaltung durch nicht eingestellte Stühle und Tische
  • Blendung und unzureichende Beleuchtung
  • Zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur
  • Lärm im Großraumbüro
  • Kabelgewirr und Stolperfallen
  • Psychische Belastung durch Zeitdruck, Isolation im Homeoffice oder ständige Erreichbarkeit

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) — Anforderungen an Arbeitsstätten, einschließlich Bildschirmarbeitsplätze
  • DGUV Information 215-410 — technische Regeln für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und den Änderungen 2026 lesen Sie in unserem Artikel zum Arbeitsschutzgesetz.

Die 8 Gefährdungsbereiche am Bildschirmarbeitsplatz

1. Ergonomie: Tisch, Stuhl, Bildschirm

Der häufigste Gefährdungsfaktor im Büro. Nicht eingestellte Möbel führen zu Fehlhaltungen und langfristig zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Prüfen Sie: Ist der Stuhl höhenverstellbar? Ist die Tischhöhe auf den Nutzer eingestellt? Steht der Bildschirm auf Augenhöhe und im richtigen Abstand?

2. Beleuchtung und Blendung

Unzureichende oder falsche Beleuchtung verursacht Augenbeschwerden, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme. Der Bildschirm darf weder direkt vom Fenster angeleuchtet werden noch im Gegenlicht stehen. Mindestanforderung: 500 Lux am Arbeitsplatz.

3. Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lüftung)

Zu hohe Temperaturen senken die Leistungsfähigkeit, zu niedrige erhöhen das Erkrankungsrisiko. Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 26 °C liegen. Trockene Luft unter 30 % relativer Feuchte reizt die Schleimhäute.

4. Lärm und Akustik

Im Großraumbüro ist Lärm einer der häufigsten Belastungsfaktoren. Bereits ab 55 dB(A) sinkt die Konzentrationsfähigkeit bei geistig anspruchsvoller Arbeit. Maßnahmen: Schallabsorber, Ruhezonen, Kopfhörer-Regelungen.

5. Elektrische Gefährdungen

Defekte Kabel, überlastete Mehrfachsteckdosen und fehlende Prüfungen elektrischer Geräte sind im Büro keine Seltenheit. Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden (DGUV Vorschrift 3).

6. Stolper- und Sturzgefahr

Lose Kabel, offene Schubladen und rutschige Bodenbeläge verursachen mehr Büro-Unfälle, als man vermuten würde. Kabelkanäle, ordentliche Verkabelung und rutschfeste Matten sind einfache Gegenmaßnahmen.

7. Psychische Belastungen

Zeitdruck, Informationsüberflutung, ständige Unterbrechungen und fehlende Wertschätzung — psychische Belastungen sind im Büro allgegenwärtig. Sie müssen seit 2013 explizit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

8. Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege müssen frei, gekennzeichnet und ausreichend breit sein. Feuerlöscher müssen zugänglich und gewartet sein. In Mehrpersonenbüros muss die Mindestfluchtwegbreite von 0,875 m eingehalten werden.

Checkliste: GBU für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Büroarbeitsplätze systematisch zu prüfen. Die Punkte decken die wesentlichen Anforderungen nach ArbStättV und DGUV Information 215-410 ab.

Ergonomie-Checkliste (10 Punkte)

  • Schreibtisch ist höhenverstellbar oder auf korrekte Höhe (68–76 cm) eingestellt
  • Bürostuhl ist höhenverstellbar mit einstellbarer Rückenlehne und Armlehnen
  • Oberkante des Bildschirms befindet sich auf Augenhöhe oder leicht darunter
  • Bildschirmabstand beträgt 50–70 cm
  • Bildschirm ist flimmerfrei und hat eine Mindestgröße von 22 Zoll
  • Tastatur und Maus sind getrennt (kein Laptop als Dauerarbeitsplatz ohne externe Geräte)
  • Ausreichende Beinfreiheit unter dem Schreibtisch
  • Vorlagenhalter vorhanden, wenn regelmäßig von Papier abgelesen wird
  • Fußstütze vorhanden, wenn die Füße nicht flach auf dem Boden stehen
  • Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist möglich (Steh-Sitz-Arbeitsplatz empfohlen)

Raumklima-Checkliste (6 Punkte)

  • Raumtemperatur liegt zwischen 20 und 26 °C
  • Relative Luftfeuchtigkeit zwischen 30 und 65 %
  • Ausreichende Lüftungsmöglichkeit (Fenster oder Lüftungsanlage)
  • Keine Zugluft am Arbeitsplatz
  • Sonnenschutz vorhanden (Jalousien, Folien)
  • Bei Hitze: Maßnahmenplan gemäß ASR A3.5 (ab 26 °C Maßnahmen, ab 30 °C Pflichtmaßnahmen)

Beleuchtungs-Checkliste (5 Punkte)

  • Mindestens 500 Lux Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz
  • Keine Blendung durch Fenster oder Leuchten auf dem Bildschirm
  • Bildschirm steht parallel zum Fenster (nicht davor, nicht dagegen)
  • Individuelle Arbeitsplatzleuchte vorhanden
  • Tageslichtanteil am Arbeitsplatz gewährleistet

Psychische Belastung — Checkliste (5 Punkte)

  • Arbeitsmenge ist in der regulären Arbeitszeit zu bewältigen
  • Unterbrechungen und Störungen werden auf ein Minimum reduziert
  • Pausen werden eingehalten (Bildschirmarbeit: spätestens nach 60 Min. Kurzpause oder Tätigkeitswechsel)
  • Es gibt klare Zuständigkeiten und erreichbare Ansprechpartner
  • Ruhezonen oder Rückzugsmöglichkeiten sind vorhanden (besonders im Großraumbüro)

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Konkrete Maße und Richtwerte für Büroarbeitsplätze

Die folgenden Werte basieren auf der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der DGUV Information 215-410.

ParameterAnforderungQuelle
Mindestfläche pro Arbeitsplatz8 m² (Einzelbüro) / 12–15 m² bei MehrpersonenbüroASR A1.2
Tischhöhe68–76 cm (feste Tische) / 65–125 cm (höhenverstellbar)DGUV 215-410
Bildschirmabstand50–70 cmDGUV 215-410
BildschirmoberkanteAugenhöhe oder leicht darunterDGUV 215-410
Beleuchtungsstärkemind. 500 LuxASR A3.4
Raumtemperatur20–26 °CASR A3.5
Luftfeuchtigkeit30–65 % relativASR A3.6
Lärmpegel (geistige Arbeit)max. 55 dB(A)ASR A3.7
Fluchtwegbreitemin. 0,875 mASR A2.3

Sonderfall Homeoffice — gilt die GBU auch zu Hause?

Seit der Pandemie arbeitet ein großer Teil der Bürobeschäftigten zumindest teilweise von zu Hause. Für den Arbeitsschutz bedeutet das: Es gibt unterschiedliche Pflichten, je nachdem, welche Form der Heimarbeit vorliegt.

Telearbeitsplatz: volle GBU-Pflicht

Ein Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV liegt vor, wenn der Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten einen festen Bildschirmarbeitsplatz einrichtet. In diesem Fall gelten die gleichen Anforderungen wie für einen Büroarbeitsplatz — inklusive vollständiger Gefährdungsbeurteilung.

Mobiles Arbeiten: eingeschränkte Pflicht

Beim mobilen Arbeiten arbeitet der Beschäftigte flexibel an wechselnden Orten — zu Hause, unterwegs oder im Café. Hier hat der Arbeitgeber eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Beschäftigten zu unterweisen. Eine Begehung der Wohnung ist nicht erforderlich.

Hybrides Arbeiten 2026: Best Practices

Für die in den meisten Unternehmen verbreiteten hybriden Modelle empfiehlt sich ein pragmatischer Ansatz:

  • Gefährdungsbeurteilung für den Büroarbeitsplatz erstellen
  • Ergänzende Beurteilung für die Heimarbeit (Checkliste, Selbstauskunft des Mitarbeiters)
  • Unterweisung zu ergonomischem Arbeiten im Homeoffice
  • Budget für ergonomische Ausstattung bereitstellen (Bildschirm, Stuhl, Tastatur)

Praxis-Tipp: Eine Gefährdungsbeurteilung, die Büro und Homeoffice gemeinsam abdeckt, spart Zeit und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

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Sie möchten Ihre Büro-Gefährdungsbeurteilung nicht manuell zusammenstellen? Der KI-gestützte GBU-Assistent von meine-gbu.de kennt die typischen Gefährdungen an Bildschirmarbeitsplätzen und führt Sie durch den gesamten Prozess.

  • Branchenspezifische Fragen für Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima und psychische Belastung werden systematisch abgefragt
  • Homeoffice-Ergänzung inklusive
  • Rechtskonformes PDF nach ArbSchG §§ 5 und 6 sowie ArbStättV

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss für jeden Büroarbeitsplatz eine eigene GBU erstellt werden?

Nein. Gleichartige Arbeitsplätze dürfen zusammengefasst werden. Wenn zehn Mitarbeiter den identischen Büroarbeitsplatz mit gleicher Ausstattung nutzen, reicht eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung. Unterscheiden sich Arbeitsplätze jedoch wesentlich — etwa durch andere Bildschirmgrößen, Stehschreibtische oder besondere Software — sind separate Beurteilungen erforderlich.

Wie oft muss die Büro-GBU aktualisiert werden?

Es gibt keine feste Frist. Die GBU muss anlassbezogen aktualisiert werden: bei Umzügen, Umbaumaßnahmen, neuer Ausstattung, Beschwerden von Mitarbeitern oder Änderungen der Arbeitsorganisation. Zusätzlich empfehlen die Berufsgenossenschaften eine jährliche Regelüberprüfung.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice verantwortlich?

Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich. Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz nach ArbStättV § 2 Abs. 7 gelten die gleichen Anforderungen wie im Büro — inklusive Gefährdungsbeurteilung. Bei mobilem Arbeiten reichen Unterweisung und allgemeine Beratung. Eine Begehung der Wohnung ist nicht erforderlich, kann aber vereinbart werden.

Brauche ich eine Augenarzt-Untersuchung für Bildschirmarbeit?

Keine Pflichtuntersuchung, aber eine Angebotsvorsorge. Der Arbeitgeber muss Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen eine augenärztliche Untersuchung anbieten (ArbMedVV). Wenn eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, trägt der Arbeitgeber die Kosten.

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