Die folgenden 7 Schritte orientieren sich am Verfahren der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und werden von allen Berufsgenossenschaften empfohlen.
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Bevor Sie Gefährdungen ermitteln können, müssen Sie definieren, was Sie beurteilen. Teilen Sie Ihren Betrieb in sinnvolle Einheiten auf:
- Arbeitsbereiche: Büro, Werkstatt, Lager, Verkaufsraum, Baustelle
- Tätigkeiten: Bildschirmarbeit, Maschinenbedienung, Kundenkontakt, Fahrten
- Personengruppen: Festangestellte, Auszubildende, Schwangere, Leiharbeiter
Tipp: Gleichartige Arbeitsplätze können zusammengefasst werden. Wenn Sie fünf identische Büroarbeitsplätze haben, reicht eine gemeinsame Beurteilung.
Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
Gehen Sie nun jeden Arbeitsbereich systematisch durch und identifizieren Sie alle vorhandenen Gefährdungen. Orientieren Sie sich an den 11 Gefährdungsfaktoren der GDA:
| Nr. | Gefährdungsfaktor | Beispiele |
| 1 | Mechanische Gefährdungen | Quetschstellen, scharfe Kanten, herabfallende Teile |
| 2 | Elektrische Gefährdungen | Defekte Kabel, fehlende Schutzleiter |
| 3 | Gefahrstoffe | Lösungsmittel, Stäube, Reinigungsmittel |
| 4 | Biologische Gefährdungen | Schimmelpilze, Infektionsgefahr |
| 5 | Brand- und Explosionsgefährdungen | Brennbare Materialien, fehlende Löschmittel |
| 6 | Thermische Gefährdungen | Heiße Oberflächen, Kältearbeit |
| 7 | Spezielle physikalische Einwirkungen | Lärm, Vibration, Strahlung |
| 8 | Arbeitsumgebungsbedingungen | Klima, Beleuchtung, Enge |
| 9 | Physische Belastung | Schweres Heben, Zwangshaltung |
| 10 | Psychische Belastung | Zeitdruck, Überforderung, fehlende Pausen |
| 11 | Sonstige Gefährdungen | Alleinarbeit, unzureichende Organisation |
Tipp: Vergessen Sie nicht die psychischen Belastungen. Seit 2013 sind sie explizit im ArbSchG genannt und müssen beurteilt werden.
Schritt 3: Gefährdungen bewerten
Nicht jede Gefährdung ist gleich kritisch. Bewerten Sie jede identifizierte Gefährdung nach zwei Kriterien:
- Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden eintritt?
- Schadensausmaß: Wie schwerwiegend wäre der Schaden?
Eine bewährte Methode ist die Risikomatrix:
| Geringes Schadensausmaß | Mittleres Schadensausmaß | Hohes Schadensausmaß |
| Hohe Wahrscheinlichkeit | Mittleres Risiko | Hohes Risiko | Sehr hohes Risiko |
| Mittlere Wahrscheinlichkeit | Geringes Risiko | Mittleres Risiko | Hohes Risiko |
| Geringe Wahrscheinlichkeit | Geringes Risiko | Geringes Risiko | Mittleres Risiko |
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen (TOP-Prinzip)
Legen Sie für jede Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen fest. Dabei gilt das TOP-Prinzip — eine feste Rangfolge:
- T — Technische Maßnahmen (höchste Priorität): Gefährdung an der Quelle beseitigen. Beispiele: Schutzvorrichtung an der Maschine, Absauganlage für Stäube, rutschfester Bodenbelag.
- O — Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe so gestalten, dass die Gefährdung minimiert wird. Beispiele: Schichtrotation, regelmäßige Unterweisungen, Wartungspläne.
- P — Persönliche Maßnahmen (letzte Option): Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Beispiele: Gehörschutz, Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe.
Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist immer nur die letzte Verteidigungslinie. Bevor Sie Ihren Mitarbeitern Gehörschutz geben, prüfen Sie zuerst, ob Sie den Lärm technisch reduzieren können.
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen
Jetzt geht es an die Umsetzung. Definieren Sie für jede Maßnahme:
- Wer ist verantwortlich?
- Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt sein?
- Welche Ressourcen (Budget, Material, Zeit) werden benötigt?
Halten Sie den Umsetzungsstand schriftlich fest. Das zeigt bei einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht, dass Sie die Ergebnisse der GBU ernst nehmen.
Schritt 6: Wirksamkeit prüfen
Nach der Umsetzung müssen Sie prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken. Fragen Sie sich:
- Wurde die Gefährdung beseitigt oder zumindest reduziert?
- Sind neue Gefährdungen durch die Maßnahme entstanden?
- Werden die Maßnahmen von den Mitarbeitern akzeptiert und eingehalten?
Tipp: Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein. Wer täglich mit den Maßnahmen arbeitet, kann am besten einschätzen, ob sie funktionieren.
Schritt 7: Dokumentation und Fortschreibung
Die Dokumentationspflicht gilt seit 2013 für alle Betriebe — unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Ihre Gefährdungsbeurteilung muss folgende Informationen enthalten:
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (ermittelte Gefährdungen)
- Festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle)
Die GBU muss anlassbezogen aktualisiert werden bei neuen Arbeitsmitteln, Änderungen der Arbeitsorganisation, Arbeitsunfällen oder Änderungen von Rechtsvorschriften.
Empfehlung: Planen Sie zusätzlich eine jährliche Regelüberprüfung ein, auch wenn kein konkreter Anlass vorliegt.