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Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung erstellen: Die komplette Schritt-für-Schritt Anleitung [2026]

31. März 202612 Min. Lesezeit

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung (kurz: GBU) ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie bildet das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Konkret bedeutet das: Sie schauen sich jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit in Ihrem Unternehmen an und beantworten drei Fragen:

  1. Welche Gefährdungen gibt es? (z. B. Stolperfallen, Lärm, Gefahrstoffe, psychische Belastung)
  2. Wie schwerwiegend sind diese Gefährdungen? (Risikoeinschätzung)
  3. Welche Maßnahmen sind nötig, um die Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren?

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein lebendiges Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden — etwa bei neuen Maschinen, veränderten Arbeitsabläufen oder nach einem Arbeitsunfall.

Rechtsgrundlage: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Dokumentationspflicht regelt § 6 ArbSchG.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen — unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter, und das schließt auch Minijobber, Teilzeitkräfte und Praktikanten ein.

Das bedeutet:

  • Der Friseursalon mit zwei Angestellten braucht eine GBU
  • Das IT-Startup mit fünf Entwicklern braucht eine GBU
  • Die Bäckerei mit einem Auszubildenden braucht eine GBU
  • Die Arztpraxis mit drei medizinischen Fachangestellten braucht eine GBU

Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung trägt immer der Arbeitgeber persönlich. Er kann die Durchführung zwar an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an andere qualifizierte Personen delegieren — die Verantwortung bleibt aber bei ihm.

Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?

Die Konsequenzen einer fehlenden oder mangelhaften Gefährdungsbeurteilung sind erheblich:

  • Bußgeld bis zu 25.000 EUR bei Verstößen gegen das ArbSchG
  • Persönliche Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen
  • Regress der Berufsgenossenschaft bei nachgewiesener Fahrlässigkeit
  • Probleme mit der Gewerbeaufsicht bei Kontrollen

Gefährdungsbeurteilung erstellen in 7 Schritten

Die folgenden 7 Schritte orientieren sich am Verfahren der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und werden von allen Berufsgenossenschaften empfohlen.

Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Bevor Sie Gefährdungen ermitteln können, müssen Sie definieren, was Sie beurteilen. Teilen Sie Ihren Betrieb in sinnvolle Einheiten auf:

  • Arbeitsbereiche: Büro, Werkstatt, Lager, Verkaufsraum, Baustelle
  • Tätigkeiten: Bildschirmarbeit, Maschinenbedienung, Kundenkontakt, Fahrten
  • Personengruppen: Festangestellte, Auszubildende, Schwangere, Leiharbeiter

Tipp: Gleichartige Arbeitsplätze können zusammengefasst werden. Wenn Sie fünf identische Büroarbeitsplätze haben, reicht eine gemeinsame Beurteilung.

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

Gehen Sie nun jeden Arbeitsbereich systematisch durch und identifizieren Sie alle vorhandenen Gefährdungen. Orientieren Sie sich an den 11 Gefährdungsfaktoren der GDA:

Nr.GefährdungsfaktorBeispiele
1Mechanische GefährdungenQuetschstellen, scharfe Kanten, herabfallende Teile
2Elektrische GefährdungenDefekte Kabel, fehlende Schutzleiter
3GefahrstoffeLösungsmittel, Stäube, Reinigungsmittel
4Biologische GefährdungenSchimmelpilze, Infektionsgefahr
5Brand- und ExplosionsgefährdungenBrennbare Materialien, fehlende Löschmittel
6Thermische GefährdungenHeiße Oberflächen, Kältearbeit
7Spezielle physikalische EinwirkungenLärm, Vibration, Strahlung
8ArbeitsumgebungsbedingungenKlima, Beleuchtung, Enge
9Physische BelastungSchweres Heben, Zwangshaltung
10Psychische BelastungZeitdruck, Überforderung, fehlende Pausen
11Sonstige GefährdungenAlleinarbeit, unzureichende Organisation
Tipp: Vergessen Sie nicht die psychischen Belastungen. Seit 2013 sind sie explizit im ArbSchG genannt und müssen beurteilt werden.

Schritt 3: Gefährdungen bewerten

Nicht jede Gefährdung ist gleich kritisch. Bewerten Sie jede identifizierte Gefährdung nach zwei Kriterien:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden eintritt?
  • Schadensausmaß: Wie schwerwiegend wäre der Schaden?

Eine bewährte Methode ist die Risikomatrix:

Geringes SchadensausmaßMittleres SchadensausmaßHohes Schadensausmaß
Hohe WahrscheinlichkeitMittleres RisikoHohes RisikoSehr hohes Risiko
Mittlere WahrscheinlichkeitGeringes RisikoMittleres RisikoHohes Risiko
Geringe WahrscheinlichkeitGeringes RisikoGeringes RisikoMittleres Risiko

Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen (TOP-Prinzip)

Legen Sie für jede Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen fest. Dabei gilt das TOP-Prinzip — eine feste Rangfolge:

  1. T — Technische Maßnahmen (höchste Priorität): Gefährdung an der Quelle beseitigen. Beispiele: Schutzvorrichtung an der Maschine, Absauganlage für Stäube, rutschfester Bodenbelag.
  2. O — Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe so gestalten, dass die Gefährdung minimiert wird. Beispiele: Schichtrotation, regelmäßige Unterweisungen, Wartungspläne.
  3. P — Persönliche Maßnahmen (letzte Option): Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Beispiele: Gehörschutz, Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe.

Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist immer nur die letzte Verteidigungslinie. Bevor Sie Ihren Mitarbeitern Gehörschutz geben, prüfen Sie zuerst, ob Sie den Lärm technisch reduzieren können.

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen

Jetzt geht es an die Umsetzung. Definieren Sie für jede Maßnahme:

  • Wer ist verantwortlich?
  • Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt sein?
  • Welche Ressourcen (Budget, Material, Zeit) werden benötigt?

Halten Sie den Umsetzungsstand schriftlich fest. Das zeigt bei einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht, dass Sie die Ergebnisse der GBU ernst nehmen.

Schritt 6: Wirksamkeit prüfen

Nach der Umsetzung müssen Sie prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken. Fragen Sie sich:

  • Wurde die Gefährdung beseitigt oder zumindest reduziert?
  • Sind neue Gefährdungen durch die Maßnahme entstanden?
  • Werden die Maßnahmen von den Mitarbeitern akzeptiert und eingehalten?

Tipp: Binden Sie Ihre Mitarbeiter ein. Wer täglich mit den Maßnahmen arbeitet, kann am besten einschätzen, ob sie funktionieren.

Schritt 7: Dokumentation und Fortschreibung

Die Dokumentationspflicht gilt seit 2013 für alle Betriebe — unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Ihre Gefährdungsbeurteilung muss folgende Informationen enthalten:

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (ermittelte Gefährdungen)
  • Festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes
  • Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle)

Die GBU muss anlassbezogen aktualisiert werden bei neuen Arbeitsmitteln, Änderungen der Arbeitsorganisation, Arbeitsunfällen oder Änderungen von Rechtsvorschriften.

Empfehlung: Planen Sie zusätzlich eine jährliche Regelüberprüfung ein, auch wenn kein konkreter Anlass vorliegt.

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Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

Aus unserer Erfahrung machen Arbeitgeber immer wieder die gleichen Fehler. Vermeiden Sie diese:

  1. Nur einmal erstellt, nie aktualisiert. Die GBU ist ein lebendiges Dokument. Ein fünf Jahre altes Papier schützt weder Ihre Mitarbeiter noch Sie vor Haftung.
  2. Psychische Belastungen vergessen. Seit der Ergänzung des ArbSchG 2013 müssen psychische Gefährdungen explizit beurteilt werden.
  3. Nur Standardtexte kopiert. Vorlagen von Berufsgenossenschaften sind ein guter Startpunkt — aber Ihre GBU muss auf Ihren konkreten Betrieb zugeschnitten sein.
  4. Mitarbeiter nicht einbezogen. Ihre Beschäftigten kennen die Gefährdungen vor Ort am besten.
  5. Maßnahmen nicht umgesetzt. Eine GBU mit langen Maßnahmenlisten, die nie abgearbeitet werden, ist wertlos.
  6. Keine Dokumentation. Ohne schriftliche Dokumentation können Sie die Durchführung der GBU nicht nachweisen.

Gefährdungsbeurteilung selbst machen oder erstellen lassen?

Sie haben drei Optionen, Ihre GBU zu erstellen. Hier der Vergleich:

KriteriumSelbst erstellenFachkraft beauftragenKI-gestütztes Tool
Zeitaufwand4–8 Stunden1–2 Wochenca. 30 Minuten
KostenIhre Arbeitszeitab 480 EURab 29 EUR
RechtskonformitätUnsicherHochHoch (geprüfte Vorlagen)
BranchenspezifischNur mit RechercheJaJa (14+ Branchen)
AktualisierungManuellNeuer AuftragEinfach digital

Gefährdungsbeurteilung schneller erstellen — mit KI-Unterstützung

Der klassische Weg zur Gefährdungsbeurteilung kostet Zeit, Nerven und oft auch Geld. Gerade für Kleinunternehmer, die keinen Arbeitsschutz-Experten im Haus haben, ist der Aufwand unverhältnismäßig hoch.

meine-gbu.de bietet einen KI-gestützten GBU-Assistenten, der den gesamten Prozess vereinfacht:

  • Branche auswählen — der Assistent kennt die typischen Gefährdungen für über 14 Tätigkeitsbereiche
  • Geführter Fragebogen — die KI stellt die richtigen Fragen zu Ihrem Betrieb
  • Automatische Risikobewertung — basierend auf aktuellen Vorschriften und Branchendaten
  • Maßnahmenvorschläge nach dem TOP-Prinzip
  • Rechtskonformes PDF — fertig zur Dokumentation nach ArbSchG § 5 und § 6

Das Ergebnis: Eine individuelle, branchenspezifische Gefährdungsbeurteilung in ca. 30 Minuten statt in mehreren Stunden. Rechtskonform und sofort einsatzbereit.

Checkliste: Gefährdungsbeurteilung erstellen

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie keinen Schritt vergessen:

  • Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfasst
  • Alle relevanten Personengruppen berücksichtigt (inkl. Schwangere, Jugendliche, Leiharbeiter)
  • Gefährdungen anhand der 11 GDA-Faktoren systematisch ermittelt
  • Psychische Belastungen einbezogen
  • Risikobewertung für jede Gefährdung durchgeführt
  • Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip festgelegt
  • Verantwortliche und Fristen für jede Maßnahme definiert
  • Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert
  • Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft
  • Ergebnisse schriftlich dokumentiert
  • Mitarbeiter über Ergebnisse und Maßnahmen unterwiesen
  • Termin für nächste Überprüfung festgelegt

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen, ohne eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, grundsätzlich können Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen. Das ArbSchG schreibt nicht vor, dass eine Fachkraft sie erstellen muss. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und kann die Erstellung selbst übernehmen oder delegieren. Allerdings empfiehlt es sich, bei komplexen Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Explosionsschutz) fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen.

Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?

Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Bei einem Arbeitsunfall ohne vorliegende GBU droht dem Arbeitgeber zudem persönliche Haftung — sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Homeoffice und mobiles Arbeiten?

Ja, mit Einschränkungen. Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz muss eine vollständige GBU erstellt werden. Bei mobilem Arbeiten hat der Arbeitgeber eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Mitarbeiter zu unterweisen — eine Begehung der Wohnung ist jedoch nicht erforderlich.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die GBU muss anlassbezogen aktualisiert werden: bei neuen Maschinen, veränderten Arbeitsabläufen, nach Unfällen oder bei Änderung von Vorschriften. Zusätzlich empfehlen die Berufsgenossenschaften eine jährliche Regelüberprüfung.

Brauche ich für jede Branche eine andere Gefährdungsbeurteilung?

Nicht für jede Branche, aber für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit in Ihrem Betrieb. Ein Handwerksbetrieb mit Büro und Werkstatt braucht mindestens zwei getrennte Beurteilungen. Branchenspezifische Gefährdungen müssen berücksichtigt werden.

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