Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist ein spezifischer Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Sie erfasst und bewertet alle arbeitsbedingten psychischen Belastungsfaktoren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können.
Wichtig: Es geht dabei nicht um die Beurteilung einzelner Mitarbeiter oder deren persönliche Probleme. Es geht um die Arbeitsbedingungen — also um die Frage: Gibt es in der Art, wie die Arbeit gestaltet ist, Faktoren, die psychisch belastend wirken?
Abgrenzung zur Standard-Gefährdungsbeurteilung
Während die klassische GBU vor allem physische Gefährdungen betrachtet (Lärm, Gefahrstoffe, mechanische Risiken), konzentriert sich die psychische Gefährdungsbeurteilung auf Faktoren wie:
- Arbeitsverdichtung und Zeitdruck
- Fehlende Handlungsspielräume
- Soziale Konflikte am Arbeitsplatz
- Mangelnde Wertschätzung
- Unklare Zuständigkeiten
- Ständige Erreichbarkeit
Die psychische GBU ergänzt die physische — sie ersetzt sie nicht. Im Idealfall werden beide in einem integrierten Prozess durchgeführt. Mehr zum Gesamtprozess finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung.